Geldwerter Vorteil
30. Mai 2021 | Von Tim Ruhoff
Ein Arbeitgeber kann die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter nicht nur in Form von Geld vergüten. Ebenso sind auch Sachleistungen wie das kostenlose Angebot von Getränken und Obst oder ein Dienstwagen zur privaten Nutzung möglich. Diese Leistungen werden als geldwerter Vorteil bezeichnet.
Geldwerter Vorteil versteuern
Werden dem Beschäftigten von Unternehmen Sachleistungen zur Verfügung gestellt, ist dies zunächst für den Arbeitnehmer kostenlos. Jedoch gibt es Ausnahmen und Obergrenzen, sodass unter Umständen der geldwerter Vorteil wie der Lohn oder das Gehalt versteuert werden müssen. Die Grenzwerte sind je nach Leistung unterschiedlich. Essensmarken oder Restaurantgutscheine sind bis zu einem Wert von €6,33 steuerfrei. Bei anderen Geschenken seitens des Arbeitgebers zu besonderen Anlässen liegt die Grenze bei €60. Monatlich darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer Sachbezüge, z.B. in Form von Tankgutscheinen, bis zu einem Betrag von €44 zukommen lassen. Alles darüber Hinausgehende muss verteuert werden. Gesundheitsfördernde Maßnahmen sind mit einem Betrag von bis zu €500 pro Jahr steuerfrei. Gewährte Personalrabatte, z.B. für Produkte/Waren des Arbeitgebers, die dem Mitarbeiter zu vergünstigten Preisen angeboten, sind bis zu einer Grenze von €1.080 pro Jahr steuerfrei. Diese Grenze gilt auch für Bonusmeilen, die auf Dienstreisen gesammelt werden und wo seitens des Arbeitgebers eine Genehmigung vorliegt, dass die Bonusmeilen für private Zwecke genutzt werden dürfen. Beteiligt der Arbeitgeber seine Mitarbeiter am Vermögen, z.B. an Aktienprogrammen, so sind jährlich €360 steuerfrei.
Sollte der Arbeitnehmer die Grenzwerte für die steuerfreien Sachbezüge überschreiten, ist der geldwerter Vorteil mit dem individuellen Steuersatz des Mitarbeiters zu versteuern. Dies übernimmt die Personalabteilung im Rahmen der Lohnabrechnung.
Keine Steuern zahlen muss der Arbeitnehmer für Getränke, Obst oder Gemüse, welches vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Auch Fortbildungen, die der Arbeitnehmer für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, sind steuerfrei. Ebenso kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten steuerfrei gewähren oder diese sogar vollständig übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind nicht schulpflichtig ist und dass das andere Elternteil keinen Zuschuss von seinem Arbeitgeber erhält. Kauft ein Arbeitnehmer Handwerkzeuge, die er für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, kann er sich die Kosten ohne Steueraufwand vom Arbeitgeber erstatten lassen.
Manche Arbeitnehmer fragen ihren Arbeitgeber auch nach der Gewährung eines zinsfreien- oder zinsgünstigen Kredits. Dieser ist solange steuerfrei, wie der Betrag unter €2.600 bleibt.
Zu beachten ist, dass bei all den oben genannten Sachbezügen die Steuerfreiheit nur solange besteht, wie diese zusätzlich zum vertraglich geschuldeten Lohn und Gehalt gezahlt werden. Gewährt beispielsweise der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einen Kindergartenzuschuss und kommt das Kind dann in die Schule, darf dieser zuvor gewährte Zuschuss nicht als Gehaltserhöhung umgewandelt werden.
Ein besonderer Fall des geldwerten Vorteils ist der Dienstwagen. Darauf soll im Folgenden näher eingegangen werden.
Dienstwagen
Ein Dienstwagen ist dann steuerpflichtig, wenn er privat genutzt wird. Den geldwerter Vorteil durch das Fahrzeug hat der Beschäftigte mit seinem individuellen Steuersatz zu versteuern. Die Versteuerung erfolgt über die Lohn- oder Gehaltsabrechnung. Ein Poolfahrzeug, was ausschließlich betrieblich genutzt wird und dies auch in einem Fahrtenbuch dokumentiert wird, muss nicht versteuert werden.
Für die Besteuerung eines Dienstwagens gibt es zwei Methoden: 1. Die 1-Prozent-Regelung 2. Fahrtenbuchmethode
1-Prozent-Regelung
Bei der 1-Prozent-Regelung wird 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs für die private Nutzung mit dem individuellen Steuersatz des Mitarbeiters versteuert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt. Der Bruttolistenpreis ist für beide gleich hoch, weil die Basis der Zeitpunkt der Erstzulassung ist. Das heißt, dass der Mitarbeiter keine Kosten sparen kann, indem er sich ein älteres Auto als Firmenwagen nimmt. Zusätzlich treibt jede Sonderausstattung wie Bordcomputer oder Sportsitze den Preis in die Höhe. Veränderungen am Fahrzeug, die nach der Erstzulassung vorgenommen werden, werden nicht mehr beim Bruttolistenpreis berücksichtigt. Zusätzlich sind bei einem Firmenwagen auch die Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer für die Versteuerung zu berücksichtigen.
Bei der 1-Prozent-Methode kann ein teures Fahrzeug für den Arbeitnehmer schnell zum Kostenfaktor werden. Der Vorteil ist jedoch, dass der Arbeitnehmer sich die Kosten für die Unterhaltung des Autos wie Benzin- oder Wartungskosten vom Arbeitgeber vollständig erstatten lassen kann. Eine Möglichkeit für den Arbeitnehmer seine Steuerlast zu mindern ist, dass er im Rahmen der Werbungskosten die Fahrkosten pauschal versteuert, sodass keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Ebenso kann die Entfernungspauschale auf 0,002 Prozent des Bruttolistenpreises gesenkt werden, wenn der Arbeitnehmer weniger als 15 Tage im Monat zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendelt. Wer seinen Dienstwagen wenig privat nutzt, für den bietet sich die Versteuerung auf Basis eines geführten Fahrtenbuchs an.
Fahrtenbuchmethode
Bei der Fahrtenbuchmethode werden nur die Kilometer versteuert, die privat angefallen sind. Damit das Buch vom Finanzamt anerkannt wird, ist eine lückenlose Dokumentation der Fahrten erforderlich. Werden einzelne Fahrten außerhalb des Fahrtenbuchs notiert, werden diese nicht mitberücksichtigt. Das Buch muss im Original gebunden sein und darf keine hinzugefügten Blätter oder Nachtragungen aufweisen. Bei den privaten Fahrten genügt es, die Anzahl und die gefahrenen Kilometer zu vermerken. Bei betrieblich veranlassten Fahrten muss hingegen
- das Datum
- der Fahrer
- der Zweck der Fahrt
- der Abfahrtsort und der Kilometerstand
- der Ankunftsort und der Kilometerstand
dokumentiert werden.
Um sich diesen Schreibaufwand zu sparen, gibt es neben dem manuellen auch ein elektronisches Fahrtenbuch. Bei einem elektronisches Fahrtenbuch werden die Fahrten über einen OBD2-Stecker aufgezeichnet und an ein Smartphone oder eine App gesendet. Vor dem Fahrtantritt muss der Fahrer dabei angeben, ob es sich um eine berufliche oder eine privat veranlasste Fahrt handelt. Mittlerweile gibt es auch schon Softwarelösungen, die bereits angefahrene Ziele automatisch erkennen und richtig kategorisieren oder die Rückfahrten automatisch zuordnen.
Sonderfälle
Ist der Mitarbeiter aufgrund einer Krankheit vorübergehend fahruntüchtig, kann für diesen Zeitraum die Versteuerung des Fahrzeugs unterbrochen werden. Dafür ist auch ein ärztliches Attest notwendig. Dies ist vor allem für die 1-Prozent-Methode wichtig. Bei der Fahrtenbuchmethode wären für den Zeitraum der Fahruntüchtigkeit keine Eintragungen vorgenommen. Bei beiden Methoden muss darauf geachtet werde, dass das Fahrzeug nicht von anderen Personen des Arbeitnehmers für Privatfahrten genutzt wird. Bei dem Verlust des Führerscheins kann ebenfalls die Versteuerung ausgesetzt werden. Am besten ist es dabei, das Fahrzeug für den Zeitraum auf dem Firmengelände abzustellen.
Fazit: 1-Prozent-Regelung vs. Fahrtenbuchmethode
Die 1-Prozent-Regelung ist die bessere Wahl für Fahrer, die ihren Dienstwagen überwiegend privat nutzen. Jedoch sind bei der Beurteilung, welche Methode die bessere ist, auch weitere Faktoren wie die Länge des Arbeitsweges oder die Höhe des Bruttolistenpreises zu berücksichtigen. Sind die Fahrten mit dem Auto überwiegend betrieblich veranlasst, kann der Arbeitnehmer erheblich Steuern sparen, indem er ein Fahrtenbuch führt.
Durch vom Arbeitgeber gewährte Sachleistungen kann der Mitarbeiter bares Geld sparen. Daher werden diese auch von Unternehmen gerne als Instrument zur Mitarbeiterbindung genutzt, um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Insbesondere ein Dienstwagen stellt ein attraktives Lockmittel dar, um im Kampf um die besten Arbeitskräfte Mitarbeiter für sein Unternehmen zu gewinnen.