Führerschein-Kontrolle durch den Arbeitgeber
21. Sep. 2021 | Von Tim Ruhoff
Als Halter eines Fahrzeuges haben Sie die Pflicht darauf zu achten, dass keine Person ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis Ihr Fahrzeug fährt.
Arbeitgeber in der Kontrollpflicht
Wenn Fahrzeughalter auf die Kontrollpflicht der Führerscheine verzichten, kann dies heftige Konsequenzen nach sich ziehen. Es drohen gemäß § 21 StVG eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. In Unternehmen mit einem großen Fuhrpark ist die Führerscheinkontrolle aufwendig. Wie Sie die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber am sichersten und mit geringem Aufwand durchführen können und welche elektronische Unterstützung es dafür gibt, darauf wird im Folgenden eingegangen.
Gesetzesgrundlage für die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber
Die Pflicht zur Führerscheinkontrolle ergibt sich aus der Halterhaftung gemäß § 21 StVG. Demnach muss der Fahrzeughalter dafür Sorge tragen, dass kein Fahrer sein Fahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis fährt. Die Regelung resultiert daraus, dass Kraftfahrzeuge generell als Gefahrenquelle für die Allgemeinheit gelten und daher auch der Halter vom Gesetzgeber in die Pflicht genommen wird. Als Halter gilt laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln vom 08.10.1993 (Ss 414/93) derjenige, der ein „Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und wer diejenige Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt“. In den Unternehmen haftet der Geschäftsführer bzw. Vorstand als Halter für einen Verstoß gegen § 21 StVG. Die regelmäßige Kontrolle des Führerscheins gilt als bestes Mittel, um eine Haftung zu vermeiden. Da diese Aufgabe bei einem großen Fuhrpark mitunter sehr zeit- und dokumentationsaufwendig sein kann, ist es auch möglich, dass der Unternehmer diese Überprüfung an den Fuhrparkleiter delegiert. Der Unternehmer ist jedoch weiterhin in der Verpflichtung, den Fuhrparkleiter zu überprüfen, ob er seine Aufgabe gewissenhaft ausführt.
Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber – Wie häufig?
Die Haftung des Unternehmers aufgrund eines Verstoß gegen § 21 StVG kann insbesondere Arbeitgeber treffen, die ihren Mitarbeitern Dienstwägen oder Poolfahrzeuge zur Verfügung stellen. Um sicherzugehen, dass der Mitarbeiter über die Fahrerlaubnis verfügt, sollte die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber bei der Überlassung des Fahrzeugs erfolgen. Da der Arbeitgeber generell davon ausgehen kann, dass der Mitarbeiter nach einer erstmaliger Kontrolle seinen Führerschein nicht verlieren wird, genügt eine Wiederholung der Kontrolle alle sechs Monate.
Bei Verdacht auf Verlust oder Entzugs des Führerscheins ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesem nachzugehen und sich den Führerschein erneut, auch in einem kürzeren Zeitraum als sechs Monate, vorzeigen zu lassen. Dasselbe sollte der Fahrzeughalter ebenfalls tun, wenn durch häufige Bescheide von Ordnungswidrigkeiten, z. B. zu schnelles Fahren, vermutet werden kann, dass ein Fahrverbot erlassen worden sein könnte.
Ferner hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten auch nur Fahrzeuge fahren, für die sie die Erlaubnis besitzen. So gibt es Beschränkungen wie Fahrzeugklassen oder die Erlaubnis nur Fahrzeuge mit Automatik fahren zu dürfen. Lässt der Arbeitgeber es zu, dass seine Mitarbeiter Fahrzeuge fahren, die nicht von der Fahrerlaubnis gedeckt sind, ist dies ebenfalls ein Verstoß gegen § 21 StVG. Daneben hat der Arbeitgeber ebenso auf die individuelle Fahrtüchtigkeit seiner Mitarbeiter, denen er einen Dienstwagen oder ein Poolfahrzeug überlässt, zu achten. Nach § 31 StVZO darf der Fahrzeughalter die Inbetriebnahme des Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn der Fahrer nicht dazu geeignet ist, z. B. durch die Einnahme von Drogen oder Medikamenten. Dies kann auch im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Versicherungsschutz für das Fahrzeug für Sach- und Personenschäden erlischt (gemäß § 28 VVG) und der Halter für die Kosten aufkommen muss.
Ordnungsgemäße Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber – Vorgehensweise
Die Ersterfassung des Führerscheins sollte sehr genau erfolgen. Dazu gehört die Dokumentation folgender Daten:
- Name und Anschrift des Fahrers
- Führerscheinnummer
- Fahrzeugklassen
- Ausstellungsdatum, -ort und Ausstellungsbehörde
- Sonstige Beschränkungen wie Automatik
- Gültigkeit des Führerscheins
- Datum der Erstkontrolle
- Unterschrift
Wichtig ist, dass der Führschein im Original vorgelegt wird. Zu Beweiszwecken sollte auch eine Kopie des Führerscheins angefertigt werden. Jedoch ist hierbei aus Datenschutzgründen darauf zu achten, dass nur mit dem Fuhrpark befugte Personen Zugang zu den Unterlagen haben und die Dokumente sofort vernichtet werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Der Fahrer ist entsprechend über die Erhebung und Verwertung seiner Daten aufzuklären. Die Erfassung der Daten kann manuell oder durch eine elektronische Führerscheinkontrolle mittels einer Software erfolgen.
Die manuelle Führerscheinkontrolle bedeutet viel Papier und einen hohen Kontrollaufwand. Für jeden Fahrer müssen auf einem Formular die Daten erfasst und die Termine für die regelmäßige Kontrolle entsprechend überwacht werden. Dies kann gerade bei Mitarbeitern, die nicht am gleichen Ort beschäftigt sind wie der Fuhrparkleiter, einen zusätzlichen Aufwand bedeuten. Gegebenenfalls muss man diesen Mitarbeitern für die Kontrolle hinterherlaufen. Praktischerweise sollten die Kontrolltermine beispielsweise mit Mitarbeiterveranstaltungen wie Verkaufsschulungen verbunden werden, an welchen alle Beschäftigten vor Ort sind.
So automatisieren Sie Ihre Führerscheinkontrolle
Eine deutliche Erleichterung in der administrativen Handhabung bietet eine elektronische Führerscheinkontrolle. Diese kann in ihrer einfachsten Form dazu genutzt werden, dass die Daten anstatt auf einem Papierbogen in einer Software erfasst werden und eine automatische Erinnerung erfolgt, wenn die Überprüfung des Führerscheins wiederholt werden muss. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass wichtige Kontrolltermine übersehen oder Daten vergessen werden. Der Nachteil an dieser Methode ist ebenfalls, dass der Fahrer auch regelmäßig vor Ort sein muss, damit er seinen Führerschein dem Halter im Original vorlegen kann. Besser ist es, den Führerschein elektronisch zu erfassen. Dies geschieht, indem auf dem Führerschein ein RFID-Chip (Radio Frequency Identification) bei der Ersterfassung aufgeklebt wird, auf welchem verschlüsselte Informationen hinterlegt sind. An einer Prüfstation kann der Chip dann eingelesen werden. Noch einfacher ist die Vorgehensweise, wenn statt eines Chips ein Barcode oder QR-Code auf den Führerschein geklebt wird. Dieser kann ortsunabhängig mit dem Smartphone und einer entsprechenden App erfasst werden. Der Vorteil ist, dass die Fahrer bei einer Führerscheinkontrolle mittels Software eine automatische Erinnerung bekommen, wann der Führerschein wieder eingescannt werden muss. Der Halter bekommt entsprechend eine Information, wenn der Fahrer dieser Aufforderung nicht folgt. Der Nachteil an dieser Methode sind die laufenden Kosten, die mit der Nutzung einer Software verbunden sind.
Elektronische Führerscheinkontrolle und der Betriebsrat
Die elektronische Führerscheinkontrolle Betriebsrat bedeutet diesen miteinzubeziehen. Der Betriebsrat hat gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht, da personenbezogene Daten erhoben werden. Es empfiehlt sich, den Betriebsrat frühestmöglich einzubinden, wenn ein Unternehmen mit dem Gedanken spielt, die Führerscheinkontrolle auf elektronischem Wege durchzuführen. Je früher dem Betriebsrat die Vorteile dargelegt werden und er bei der Auswahl der Software eingebunden wird, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er der Einführung zustimmen wird und dadurch auch die Mitarbeiter überzeugt. Damit für die Vorgehensweise der Kontrolle des Führerscheins ein Verfahren festgeschrieben ist und die erhobenen Daten nicht für andere Zwecke missbraucht werden, kann darüber auch eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.
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