Die Firmenwagenversteuerung für E-Autos
9. Jan. 2023
Unternehmen achten immer stärker auf ökologische Faktoren und ersetzen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zunehmend durch emissionsarme Alternativen. Die Aufgabe des Fuhrparkmanagements ist es, die Zweckmäßigkeit der einzelnen Verkehrsmittel zu prüfen und die Unterschiede bei der Versteuerung von Elektroautos und Hybridfahrzeugen zu berücksichtigen.
Die Grundlagen der Firmenwagenbeschaffung
Unternehmen müssen bei der Bereitstellung von Firmenwagen viele unterschiedliche Einflussfaktoren berücksichtigen. Der Anschaffungspreis spielt eine große Rolle, ebenso fallen die Betriebs- und Instandhaltungskosten ins Gewicht. Viele Unternehmen möchten mit einer umweltfreundlichen Fahrzeugflotte ihr Image verbessern, gleichzeitig haben Förderungen und steuerliche Aspekte die Attraktivität emissionsarmer Fahrzeuge erhöht. Die Entscheidung der Fuhrparkverantwortlichen fällt deshalb häufig zwischen Elektroautos und Plug-In-Hybriden, wobei Nutzungszweck und Reichweite wichtige Kriterien sind. Im Übrigen ist für Flottenbetreiber besonders interessant, dass rein batteriebetriebene Fahrzeuge bereits bei der Anschaffung finanziell bevorzugt werden und die Bundesregierung den Umweltbonus für Elektroautos im Sommer 2020 verdoppelt hat. Die Förderung sieht einen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für Neufahrzeuge vor, während die Integration von Plug-In-Hybriden in den Fuhrpark mit bis zu 6.750 Euro honoriert wird.
Was ist eigentlich ein Elektroauto?
Elektroautos sind alle Fahrzeuge, die mit einem Elektromotor ausgestattet sind und keine zusätzlichen Antriebsformen verwenden. Die Definition umfasst somit alle mit Brennstoffzellen ausgestatteten oder vollständig batteriebetriebenen Fahrzeuge, wobei die Akkuleistung für eine Distanz von mindestens 40 Kilometer ausreichen muss. E-Rolle und E-Fahrräder erfüllen diese Kriterien nicht, können aber ebenso steuerlich förderungswürdig sein.
Hybridfahrzeuge sind keine reinen Elektroautos und unterliegen abweichenden gesetzlichen Regelungen. Steuerliche Vorteile bieten nur Plug-In-Hybride, die extern aufladbar sind und nicht zur Kategorie der Mild-Hybrid-Fahrzeuge gehören. Die Akkuleistung der Fahrzeuge muss für 60 Kilometer ausreichen und der CO²-Ausstoß darf 50 Gramm pro Kilometer nicht überschreiten.
Die Versteuerung von Elektroautos
Umweltfreundliche Firmenwagen bieten bei der Anschaffung hohe Einsparungspotenziale, zusätzlich sind alle Elektrofahrzeuge die ersten 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Das Steuerrecht bietet ebenso Vergünstigungen bei der Versteuerung des Elektroautos durch den Arbeitnehmer. Der geldwerte Vorteil eines Elektroautos muss ab einem Bruttolistenpreis von über 60.000 Euro nur noch mit 0,5% versteuert werden, bei Fahrzeugen mit geringeren Anschaffungskosten reduziert sich die e Auto Versteuerung sogar auf 0,25%. Voraussetzung für eine effiziente Anwendung der reduzierten 1% Regelung für Elektroautos ist, dass die Fahrzeuge zu mehr als 50% privat genutzt werden, bei einem hohen Anteil geschäftlicher Fahrten ist das Fahrtenbuch die ideale Wahl zur Versteuerung von Elektroautos. Die Entfernungspauschale wird nicht mehr mit 0,03% des Bruttolistenpreises versteuert, sondern auf ein Viertel des Ursprungsbetrages reduziert. Die gewählte Methode hat Einfluss auf den geldwerten Vorteil beim Elektroauto, ebenso ist das Aufladen der Batterie im Unternehmen bei der e Auto Versteuerung grundsätzlich abgabenfrei. Der Arbeitgeber darf einen Pauschalbetrag von 20 € ansetzten oder Arbeitnehmern, die ihr Fahrzeug zu Hause aufladen, die Kosten bis zu 50 € steuerfrei erstatten.
Die Versteuerung mit Fahrtenbuch
Das Fahrtenbuch Elektroauto ist gegenüber der 1%-Regelung das kompliziertere Verfahren, allerdings werden nur die tatsächlich gefahrenen Kilometer versteuert. Im Vergleich zur 1% Regelung Elektroauto ist deshalb entscheidend, für welche Zwecke das Fahrzeug genutzt wird. Das Fahrtenbuch Elektroauto lohnt sich besonders für Arbeitnehmer, die weite Strecken geschäftlich zurücklegen, da sich bei geringer privater Inanspruchnahme Steuern sparen lassen. Die Versteuerung Elektroauto ist zusätzlich gegenüber anderen Antriebsformen besonders attraktiv, da statt der üblichen 0,03% nur 0,075% des Bruttolistenpreises pro Monat und Kilometer angesetzt werden. Im Übrigen bietet die Fahrtenbuch Methode hohe Flexibilität, da ein Umstieg auf die 1% Regelung Elektroauto jederzeit möglich ist, falls doch zu viele private Fahrten anfallen.
Die Versteuerung nach der 1%-Regelung
Die 1% Regelung Elektroauto eignet sich besonders für Arbeitnehmer, die das Firmenfahrzeug häufig privat nutzen. Ein weiteres Kriterium ist ein möglichst geringer Anschaffungspreis, da die Reduzierung der Steuerlast auf die neue 0,25%-Regelung nur für Fahrzeuge mit einem Listenpreis unter 60.000 Euro möglich ist, während bei teureren Modellen die 0,5%-Regelung angewendet wird. Der geldwerte Vorteil des Elektroautos wird bei günstigen Fahrzeugen deutlich reduziert, so dass die Steuerbelastung gegenüber der Fahrtenbuchmethode geringer sein kann. Zuvor sollten die realen Kosten der reduzierten 1% Regelung Elektroauto genau ermittelt werden, da ein späterer Wechsel zum Fahrtenbuch Elektroauto vom Finanzamt nicht akzeptiert wird.
Die Unterschiede bei der Versteuerung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
Hybridfahrzeuge werden steuerlich wie Autos mit Verbrennungsmotor behandelt. Die KFZ-Steuer berechnet sich nach Hubraum und CO²-Ausstoß, allerdings emittieren Plug-In-Hybride weniger Kohlendioxid und sind somit kostengünstiger als Diesel- oder Benzinfahrzeuge. In vielen Fällen profitieren sie zusätzlich vom jährlichen Steuerfreibetrag, der bis 2024 für Modelle mit einem CO²-Ausstoß von maximal 95 Gramm pro Kilometer gewährt wird. Die Versteuerung von Elektroautos und Hybrid-Fahrzeugen unterscheidet sich trotzdem deutlich. Zur Berechnung des geldwerten Vorteils von Elektroautos kann meistens die 0,25% Regelung angewendet werden, während bei Plug-In-Hybriden eine Inanspruchnahme der 0,5% Regelung möglich ist. Sie müssen dafür eine Reichweite von 60 Kilometern besitzen oder weniger als 50 Gramm pro Kilometer emittieren. Das Fahrtenbuch Hybrid bietet unter den gleichen Voraussetzungen ähnliche Vorteile, da zur Berechnung der Entfernungspauschale 0,015% anstatt der üblichen 0,03% vom Bruttolistenpreis angesetzt werden. Die 0,5% Regelung lohnt sich deshalb nur, wenn das Fahrzeug oft privat genutzt wird, während ein Fahrtenbuch Hybrid bei vielen geschäftlichen Fahrten sinnvoll ist.
Fazit
Elektroautos bieten gegenüber Plug-In-Hybriden Vorteile bei den Anschaffungskosten und genießen höhere steuerliche Vergünstigungen. Der geldwerte Vorteil reduziert sich bei Firmenfahrzeugen, die weniger als 60.000 Euro kosten, auf 0,25% des Bruttolistenpreises, ebenso muss beim Fahrtenbuch Elektroauto nur ein Viertel des ursprünglichen Wertes für die Berechnung der Entfernungspauschale angesetzt werden. Die Vorteile der Versteuerung von Elektroautos zeigen sich ebenso bei der KFZ-Steuer-Befreiung, allerdings bieten Plug-In-Hybride aufgrund der halbierten Steuerbelastung gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ebenfalls signifikante Vorteile. Die Regelungen bieten dem Fuhrparkmanagement zusätzlich Planungssicherheit, da alle steuerlichen Vorteile bis mindesten 2030 gelten.