Fahrten zum Arzt steuerlich geltend machen
18. Juli 2021 | Von Tim Ruhoff
Das sollten Sie sich unbedingt merken: Fahrtkosten, die Ihnen beim Besuch eines Arztes oder auf andere Weise krankheitsbedingt entstehen, sind steuerlich absetzbar. Mit dem Zauberwort „Außergewöhnliche Belastung“ können Sie auf diese Weise bares Geld sparen. Und so funktionierts: Nutzen Sie auf jeden Fall ein Fahrtenbuch. Das können Sie auf klassische Weise manuell ausfüllen, mittlerweile gibt es allerdings auch schon digitale Vorlagen, die Ihnen Zeit und Nerven sparen, wenn Sie Fahrtkosten zum Arzt absetzen möchten.
Wichtig für die Steuererklärung – bei Fahrten zum Arzt Steuer sparen
Im Krankheitsfall noch ein bisschen Geld sparen? Darauf sollten Sie nicht verzichten, sondern neben beispielsweise Rezept- oder Physiotherapiekosten natürlich auch die Fahrtkosten zum Arzt steuerlich geltend machen. Das alles gehört zum Komplex „Außergewöhnliche Belastung“, worunter der Gesetzgeber Ausgaben versteht, die im privaten Bereich aufgrund einer Ausnahmesituation zwangsläufig entstehen. Die reale Steuerersparnis kann dabei sehr unterschiedlich ausfallen und ist grundsätzlich von allgemeinen Kriterien wie Einkommen, Familienstand und Kinderzahl abhängig. Das liegt daran, dass diese Regelung gewährleisten soll, dass Personen mit ähnlichen steuerlichen Voraussetzungen eine höchstmögliche Gleichbehandlung erfahren.
Das bedeutet, dass die Kosten einen an ihren Verhältnissen gemessenen Jahresbetrag überstiegen haben müssen, bevor eine außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden kann und Sie bei Ihren Fahrtkosten Steuer und Abgaben sparen. Alle mit Ihrer persönlichen Situation im Einklang stehenden Ausgaben werden somit erst einmal als zumutbar angesehen und müssen von Ihnen in der ermittelten Höhe getragen werden, erst wenn der festgelegte Betrag überstiegen wird, besitzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Finanzamt Relevanz. Die Grenzwerte variieren in einer Bandbreite zwischen 1% und 7% vom Einkommen, wobei zu beachten ist, dass der Gesetzgeber das Einkommen von Eheleuten gemeinsam veranlagt und Kinderfreibeträge berücksichtigt. Die besten Chancen, etwas vom Staat zurückzubekommen haben deshalb verheiratete Paare mit einem Familieneinkommen von unter 51.130 Euro und mindestens drei Kindern, wobei das Kindergeld auf die Berechnung des Einkommens angerechnet wird. Die Berechnung erfolgt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 17. Januar 2017 mittlerweile stufenweise, so dass sich der Schwellenwert bei Eheleuten mit 1 oder 2 Kindern und einem Haushaltseinkommen von 65.000 Euro wie folgt berechnen lässt:
1. Stufe (bis 15.340 Euro) = 2% von 15.340 Euro = 306,80 Euro
2. Stufe (bis 51.130 Euro) = 3% von 35.790 Euro = 1.073,70 Euro
3. Stufe (über 51.130 Euro) = 4% von 13.870 Euro = 554,80 Euro
Gesamt = 1.935,30 Euro
Der Grenzwert lässt sich vielleicht nicht jedes Jahr überschreiten, dennoch macht es natürlich Sinn, jeden Beleg Ihrer Fahrtkosten zum Arzt aufzubewahren. Selbst wenn Sie nicht damit rechnen, können sich außergewöhnliche Belastungen in einem Jahr schnell summieren, dann ist es gut, wenn Sie mit Ihrer Steuererklärung zumindest einen Teil wiedererstattet bekommen.
So funktioniert es – Fahrtkosten zum Arzt absetzen
Die entstandenen Krankheitskosten zu berechnen ist das Eine, die Fahrtkosten zum Arzt absetzen und in die Rechnung mit einzubeziehen das Andere. Es ist deshalb ganz wichtig, ein korrektes Fahrtenbuch zu führen, denn so kann der Pauschbetrag von 0,30 Euro einfach für die Steuererklärung übernommen werden. Das Gleiche gilt natürlich alternativ für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da hier der volle Fahrscheinbetrag absetzbar ist, aber auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten, die beispielsweise bei einem stationären Aufenthalt anfallen, dürfen gegenüber den Finanzbehörden geltend gemacht werden. Das gilt nicht nur für Sie selbst, sondern ebenso können Besuchsfahrten zu Ehepartner oder Kind bei der Steuererklärung Fahrten zum Arzt bedeuten.
Die richtige Dokumentation – Auflistung Fahrtkosten Steuererklärung
Eine korrekte Dokumentation ist die Grundvoraussetzung, wenn Sie Fahrtkosten zum Arzt absetzen möchten. Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass sie für jede Fahrt die zurückgelegten Kilometer schriftlich festhalten. Das geht am einfachsten mit einem Fahrtenbuch, das sie eventuell bereits verwenden, wenn Sie beispielsweise einen Firmenwagen nutzen. Das Fahrtenbuch ist nicht bei allen beliebt, da es gegenüber der 1%-Regel einen höheren Aufwand mit sich bringt, allerdings können Sie mit dieser Methode nicht nur bei Fahrten zum Arzt Steuer sparen, sondern ganz allgemein profitieren, wenn Ihr Fahrzeug bestimmte Kriterien erfüllt. Dazu gehört vor allem, dass Sie das Fahrzeug zu einem überwiegenden Teil geschäftlich nutzen, aber auch in folgenden Fällen ist es für Sie sinnvoll, von vornherein ein Fahrtenbuch zu führen:
• Hoher Listenpreis des Fahrzeuges (da Grundlage der 1%-Besteuerung)
• Geringe jährliche Fahrleistung in Kilometern
• größtenteils oder komplett abgeschriebenes Fahrzeug
Hinzu kommt nun also die Aussicht, durch Nutzung des Fahrtenbuches zusätzlich im privaten Bereich Fahrtkosten absetzen zu können. Das ist natürlich attraktiv, allerdings müssen Sie bei Nutzung des Fahrtenbuches alle Fahrten zum Arzt steuerlich dokumentieren, egal ob Sie diese beruflich, privat oder als Fahrstrecke zwischen Arbeit und Zuhause zurückgelegt haben. Das klingt auf dem ersten Blick mühsam, allerdings gibt es mittlerweile elektronische Hilfen, die Ihnen die Arbeit entweder als smartes Softwaretool im Fahrzeug direkt abnehmen, oder als Programm auf Ihrem PC die Verwaltung wichtiger Informationen wie Datum, Strecke, Ziel und Reisezweck erleichtern. Probieren Sie es aus und sehen Sie, dass es fast immer Sinn macht, im Rahmen der Erstellung Ihrer Steuererklärung Fahrten zum Arzt akribisch zu erfassen.